Nach der Beratung kommt die eigentliche Sanierung – neue Heizung, Dämmung, hydraulischer Abgleich. Dafür gilt eine andere Förderung als für die Beratung selbst: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).
Die Grundförderung liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und beträgt das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 €, kommen 5 % iSFP-Bonus dazu – macht maximal 20 % insgesamt.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine wichtige Änderung: Der iSFP-Bonus greift nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €, nicht mehr für die gesamte Summe. Bei größeren Sanierungsvorhaben lohnt sich das trotzdem deutlich.
Bei den förderfähigen Kosten gibt es eine Obergrenze pro Jahr und Wohneinheit:
- 30.000 € ohne individuellen Sanierungsfahrplan
- 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan
Genau hier zeigt sich, warum sich der iSFP doppelt auszahlt: Er ist selbst förderfähig (siehe meinen Beitrag zur Beratungsförderung) und erhöht gleichzeitig, wie viel bei der Umsetzung überhaupt förderfähig ist.
Auch hier gilt: keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall, Sätze können sich ändern, aktuelle Werte auf bafa.de. Stand dieses Beitrags: August 2026, inklusive der Änderung vom 21.07.2026.
Wenn Sie wissen wollen, wie viel bei Ihrem Vorhaben konkret drin ist: Erstgespräch vereinbaren.