Leistungen
Energieberatung, die sich rechnet.
Vier Leistungen, ein Ziel: belastbare Grundlagen für Sanierung, Förderung und Heizungsplanung – gesetzeskonform, nachvollziehbar und auf Ihr Gebäude zugeschnitten.
Energieausweis
Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohn- und Gewerbeimmobilien, gesetzeskonform und zügig erstellt.
- Vor-Ort-Aufnahme aller relevanten Bauteile
- Energieausweis nach GEG, gültig 10 Jahre
- Modernisierungsempfehlungen inklusive
Sanierungsfahrplan
Ihr individueller Fahrplan zur energetischen Sanierung, Schritt für Schritt und förderfähig.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Staffelung in sinnvolle Bauabschnitte
- Bis zu 5% zusätzliche Förderung durch iSFP-Bonus
Heizlastberechnung
Präzise Grundlage für die richtige Dimensionierung Ihrer neuen Heizung.
- Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831
- Grundlage für Fördermittelanträge
- Vermeidet Über- oder Unterdimensionierung
Hydraulischer Abgleich
Mehr Effizienz aus Ihrer bestehenden Heizungsanlage, ohne große Investition.
- Verfahren B nach VdZ-Standard
- Voraussetzung für viele Förderprogramme
- Spürbar geringere Heizkosten
Was Eigentümer mich am häufigsten fragen
Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Bei Wohnhäusern mit mindestens fünf Wohnungen dürfen Sie frei wählen. Bei kleineren Häusern kommt es aufs Baujahr an: Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und das Haus danach nie auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Sonst haben Sie die Wahl. Das klären wir im Erstgespräch in fünf Minuten.
Wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Immer dann, wenn Sie verkaufen, vermieten oder verpachten. Der Ausweis muss dem Interessenten schon bei der Besichtigung vorliegen, nicht erst beim Notar. Auch in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte stehen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Wie lange gilt der Ausweis?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Wer ohnehin bald saniert, wartet damit besser – nach der Sanierung stimmen die Werte nicht mehr, und Sie zahlen zweimal.
Was bringt mir ein individueller Sanierungsfahrplan?
Er bringt Ihre Maßnahmen in eine Reihenfolge, die zusammenpasst – damit nicht die neue Heizung eingebaut wird, bevor das Dach gedämmt ist, und die Anlage dann zu groß ausfällt. Und er rechnet sich doppelt: Die Beratung selbst wird mit 50 Prozent bezuschusst (bis 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus), und bei der späteren Sanierung verdoppelt der Fahrplan die förderfähigen Kosten – bei der Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 Euro. Auf den zusätzlichen Betrag gibt es noch einmal 5 Prozent obendrauf.
Warum eine Heizlastberechnung vor der neuen Heizung?
Weil die Faustformel „Wohnfläche mal Faktor" fast immer zu groß rechnet. Eine zu große Wärmepumpe kostet mehr in der Anschaffung, schaltet häufiger ein und aus und verschleißt dadurch schneller. Die Berechnung nach DIN EN 12831 ermittelt raumweise, wie viel Wärme Ihr Haus tatsächlich braucht.
Lohnt sich der hydraulische Abgleich auch ohne neue Heizung?
Oft sogar am meisten. Wenn ein Teil der Heizkörper zu heiß wird und ein anderer nie richtig warm, arbeitet die Anlage gegen sich selbst. Der Abgleich verteilt das Wasser passend – ohne dass Sie etwas austauschen müssen. Beim Heizungstausch und bei Förderanträgen ist er ohnehin Pflicht.
Kommen Sie auch außerhalb von Neumünster?
Ja. Neumünster und das Umland sind mein Kerngebiet – Bönebüttel, Boostedt, Wasbek, Padenstedt, Groß Kummerfeld und die Orte drumherum. Für Termine weiter draußen in Schleswig-Holstein fragen Sie einfach an.
Welche Leistung passt zu Ihrem Vorhaben?
In einem kurzen Erstgespräch klären wir, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist – unverbindlich und auf Ihr Gebäude bezogen.
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