Die erste Frage in fast jedem Erstgespräch ist die nach den Kosten. Zu Recht – aber die Antwort fällt meistens besser aus, als die meisten erwarten.
Für die Energieberatung selbst gibt es eine eigene Förderung über die „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ (BAFA). Die BAFA übernimmt davon 50 % des förderfähigen Beratungshonorars:
- bis zu 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- bis zu 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzlich einmalig 250 € pro Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn ich die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstelle
Diese Förderung deckt auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ab – also genau die Arbeit, mit der wir gemeinsam klären, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude überhaupt etwas bringen.
Ein Punkt, den ich im Gespräch oft richtigstellen muss: Diese 50 % gelten für die Beratung, nicht für den späteren Einbau einer neuen Heizung oder die Dämmung. Für die Umsetzung der Maßnahmen selbst läuft eine andere Förderung mit anderen Sätzen – dazu schreibe ich in einem eigenen Beitrag.
Diese Angaben ersetzen keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall, und Fördersätze ändern sich. Die aktuellen Werte stehen immer auf bafa.de. Stand dieses Beitrags: August 2026.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihr Gebäude konkret bedeutet: Termin vereinbaren, dann rechnen wir es gemeinsam durch.